Qualitätssicherung
Die Mitglieder der Shiatsu Gesellschaft Schweiz haben eine anerkannte Ausbildung von mindestens drei Jahren abgeschlossen und verpflichten sich zur kontinuierlichen Weiterbildung. In den Kantonen, die dies vorschreiben, verfügen sie über eine gültige Praxisbewilligung.
In ihrem beruflichen Handeln richten sich die Mitglieder der Shiatsu Gesellschaft Schweiz nach den ethischen Richtlinien. Die Einzigartigkeit eines jeden Menschen und die des Lebens stehen dabei im Zentrum. Die TherapeutInnen achten die Persönlichkeit und Wertvorstellungen ihrer KlientInnen. Sie respektieren deren Bedürfnisse und gehen mit Informationen vertraulich um.
Die TherapeutInnen formulieren zusammen mit ihren KlientInnen die Ziele der Therapie. Diese Ziele werden im gemeinsamen Gespräch regelmässig überprüft und wenn nötig neu formuliert. Ebenso wird der Therapieverlauf von den TherapeutInnen kontinuierlich dokumentiert. Auf diesen Grundlagen werden die weiteren Therapieschritte gemeinsam festgelegt.
Bestehen Anzeichen, dass ein Mitglied der SGS die ethischen Richtlinien des Berufsverbandes missachtet hat, hat die Ethik-Kommission bei Beschwerde den Auftrag dies zu klären. Wird ein Fehlverhalten festgestellt, können Sanktionen ausgesprochen werden.
Sollten Sie selbst von einer potenziellen Missachtung der ethischen Richtlinien der SGS betroffen sein oder haben Fragen rund um die Qualität der therapeutischen Begleitung und Wahrung der persönlichen Grenzen, wenden Sie sich bitte direkt an die Ethik-Kommission der Shiatsu Gesellschaft Schweiz.